Erdsondenbohrung: Bewilligung und Förderung
Die Bohrung ist der Teil des Projekts mit dem längsten Vorlauf. Wer sie zu früh startet, verliert den Förderbeitrag.
Kurz gesagt: Im Kanton Zürich braucht die Erstellung einer Erdwärmesonde immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des AWEL. Eingereicht wird das Gesuch Einreichung bei der örtlichen Baubehörde. Für das Förderprogramm gilt zugleich: Als Baubeginn zählt die Bohrung der Erdsonde. Beide Verfahren laufen also parallel, und beide müssen vor dem ersten Bohrmeter erledigt sein.
Wer bewilligt die Bohrung?
Zuständig ist der Kanton, eingereicht wird aber meist bei der Gemeinde. Der Kanton Zürich beschreibt den Weg so: Sämtliche Unterlagen gehen an die örtliche Baubehörde, die das Verfahren koordiniert, und die kantonale Bewilligung wird der Bauherrschaft über die Gemeinde eröffnet. Eine Erdwärmesonde sitzt dabei in der Regel in einem senkrechten Bohrloch bis maximal 500 Meter Tiefe.
Ob an Ihrer Parzelle überhaupt gebohrt werden darf, zeigt eine Karte. In Zürich ist das der Wärmenutzungsatlas, im Thurgau prüfen Sie die Eignungszonen Erdwärmesonden auf map.geo.tg.ch. Diese Abklärung kostet nichts und spart im schlechtesten Fall eine ganze Projektrunde.
Warum die Bohrung den Förderzeitpunkt bestimmt
Für das Fördergesuch ist nicht der Einbau der Wärmepumpe der kritische Moment, sondern die Bohrung. Der Kanton Luzern formuliert es unmissverständlich: Start der Bohrung gilt als Installationsbeginn. Wer also das Bohrunternehmen früh aufbietet, weil es Termine gibt, und das Gesuch danach nachreicht, hat den Anspruch verloren.
Und ein Gesuch ist nicht dasselbe wie eine Bewilligung. Auch das schreibt Luzern ausdrücklich: Eine Förderzusage ersetzt Meldung und Bewilligung nicht. Rechnen Sie mit zwei Verfahren, die beide Zeit brauchen.
Wer darf bohren?
Die Kantone verlangen Qualitätsnachweise für das ausführende Unternehmen. In Luzern müssen Erdwärmesonden durch eine Bohrfirma mit FWS-Gütesiegel erstellt werden. Fragen Sie diesen Nachweis bei der Offerte ab, nicht erst beim Abschluss.
Was die Kantone an die Sole-Wasser-Anlage zahlen
Daten als Tabelle
| Position | Förderbeitrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Waadt (VD) | CHF 20'000 | Programme Bâtiments VD, geprüft am 12.09.2026 |
| Basel-Landschaft (BL) | CHF 10'600 | Baselbieter Energiepaket, geprüft am 12.09.2026 |
| Bern (BE) | CHF 10'000 | Leitfaden Förderprogramm Energie, März 2026 |
| Thurgau (TG) | CHF 9'000 | Förderprogramm Energie 2026, Stand 1. Juli 2026 |
| Luzern (LU) | CHF 8'500 | Förderprogramm Wärmepumpen, geprüft am 12.09.2026 |
| Aargau (AG) | CHF 7'800 | Förderübersicht Wärmepumpen, 05/2026 |
| Zürich (ZH) | CHF 6'800 | Förderprogramm 2026, Version 01.01.2026 |
Was eine Bohrung kostet
Hier steht bewusst keine Zahl. Für die verbreiteten Angaben zum Preis pro Bohrmeter haben wir keine Quelle gefunden, die wir nachprüfen konnten. Was wir sagen können: Der Beitrag des Kantons ist bei dieser Bauart deutlich höher als bei Luft-Wasser, und im Kanton Zürich kommt für eine fossilfreie Sondenregeneration oder den Betrieb ohne Frostschutzmittel CHF 3'000 plus CHF 100 pro zusätzliches kW dazu.
Holen Sie zwei Offerten ein, eine mit und eine ohne Bohrung, und vergleichen Sie beide nach Abzug des jeweiligen Förderbeitrags. Der Förderrechner zeigt die Differenz für Ihren Kanton, der Beitrag zu Luft-Wasser oder Sole-Wasser ordnet sie ein.