Stand 2026-09-12 · 7 von 26 Kantonen im Original geprüft
Was eine Wärmepumpe kostet, und was Ihr Kanton dazuzahlt
Zwischen zwei Kantonen liegen beim gleichen Gerät mehrere tausend Franken Unterschied. Wir lesen die Beträge im kantonalen Förderprogramm nach und schreiben dazu, wann wir das getan haben. Wo wir nichts geprüft haben, steht keine Zahl.
Förderbeitrag für eine Anlage mit 10 kW
- Zürich: CHF 2'900 Zürich: CHF 6'800
- Bern: CHF 6'000 Bern: CHF 10'000
- Aargau: CHF 3'600 Aargau: CHF 7'800
- Luzern: CHF 4'000 Luzern: CHF 8'500
- Basel-Landschaft: CHF 7'000 Basel-Landschaft: CHF 10'600
- Waadt: CHF 5'000 Waadt: CHF 20'000
- Thurgau: kein Beitrag, Programm eingestellt Thurgau: CHF 9'000
- Basel-Stadt: noch nicht geprüft Basel-Stadt: noch nicht geprüft
- Schaffhausen: noch nicht geprüft Schaffhausen: noch nicht geprüft
- Jura: noch nicht geprüft Jura: noch nicht geprüft
- Solothurn: noch nicht geprüft Solothurn: noch nicht geprüft
- Appenzell Ausserrhoden: noch nicht geprüft Appenzell Ausserrhoden: noch nicht geprüft
- Appenzell Innerrhoden: noch nicht geprüft Appenzell Innerrhoden: noch nicht geprüft
- Neuenburg: noch nicht geprüft Neuenburg: noch nicht geprüft
- Zug: noch nicht geprüft Zug: noch nicht geprüft
- Schwyz: noch nicht geprüft Schwyz: noch nicht geprüft
- St. Gallen: noch nicht geprüft St. Gallen: noch nicht geprüft
- Freiburg: noch nicht geprüft Freiburg: noch nicht geprüft
- Obwalden: noch nicht geprüft Obwalden: noch nicht geprüft
- Nidwalden: noch nicht geprüft Nidwalden: noch nicht geprüft
- Uri: noch nicht geprüft Uri: noch nicht geprüft
- Glarus: noch nicht geprüft Glarus: noch nicht geprüft
- Graubünden: noch nicht geprüft Graubünden: noch nicht geprüft
- Genf: noch nicht geprüft Genf: noch nicht geprüft
- Wallis: noch nicht geprüft Wallis: noch nicht geprüft
- Tessin: noch nicht geprüft Tessin: noch nicht geprüft
wenig bis viel Förderbeitrag, 10 kW noch nicht geprüft
Sieben Kantone, sieben verschiedene Rechnungen
Für dasselbe Einfamilienhaus zahlt der Kanton Zürich an eine Luft-Wasser-Wärmepumpe CHF 2'900, der Kanton Bern CHF 6'000. Im Thurgau ist das Programm für diese Bauart eingestellt. Solche Unterschiede entscheiden über die Wahl der Anlage mit.
| Stand der geprüften Angaben | Quelle | |||
|---|---|---|---|---|
| AG Aargau | CHF 3'600 | CHF 7'800 | Förderübersicht Wärmepumpen, 05/2026 | Unser Kantonsbeitrag Energiefranken (Aggregator) |
| BE Bern | CHF 6'000 | CHF 10'000 | Leitfaden Förderprogramm Energie, März 2026 | Unser Kantonsbeitrag Energiefranken (Aggregator) |
| BL Basel-Landschaft | CHF 7'000 | CHF 10'600 | Baselbieter Energiepaket, geprüft am 12.09.2026 | Energiefachstelle Energiefranken (Aggregator) |
| LU Luzern | CHF 4'000 | CHF 8'500 | Förderprogramm Wärmepumpen, geprüft am 12.09.2026 | Energiefachstelle Energiefranken (Aggregator) |
| TG Thurgau | kein Beitrag | CHF 9'000 | Förderprogramm Energie 2026, Stand 1. Juli 2026 | Energiefachstelle Energiefranken (Aggregator) |
| VD Waadt | CHF 5'000 | CHF 20'000 | Programme Bâtiments VD, geprüft am 12.09.2026 | Energiefachstelle Energiefranken (Aggregator) |
| ZH Zürich | CHF 2'900 | CHF 6'800 | Förderprogramm 2026, Version 01.01.2026 | Unser Kantonsbeitrag Energiefranken (Aggregator) |
Beträge für eine Anlage mit 10 kW thermischer Leistung im Einfamilienhaus, beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Massgebend ist immer das Programm Ihres Kantons.
Förderbeitrag laut Kanton
CHF 2'900
CHF 2'900
- Grundlage
- Förderprogramm 2026, Version 01.01.2026
- Nach Abzug vom Richtwert
- —
Quelle des Betrags Energiefachstelle des Kantons Unser Beitrag zum Kanton
Kein Gesuchsentscheid und keine Offerte. Der Kanton prüft Leistung, Gebäude und Bedingungen im Einzelfall, und er kürzt den Beitrag unter anderem auf 50 W pro m² Energiebezugsfläche.
Die Reihenfolge entscheidet über den Beitrag
Der häufigste teure Fehler ist kein technischer. Er besteht darin, die alte Heizung zu ersetzen und das Gesuch danach zu stellen.
-
Gesuch einreichen, bevor etwas läuft
Der Kanton Zürich hält fest, dass ein Fördergesuch vor Baubeginn und vollständig eingereicht sein muss. Nachträglich geht nichts mehr.
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Förderzusage abwarten
Erst mit der Zusage steht fest, dass Ihr Projekt förderberechtigt ist. Im Kanton Bern bleibt die Zusicherung danach vier Jahre gültig.
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Bauen lassen
Jetzt darf die alte Heizung raus und die Wärmepumpe rein. Bei Erdsonden zählt bereits der Bohrbeginn.
-
Abschluss melden
Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll und die verlangten Nachweise gehen zurück an den Kanton.
-
Auszahlung erhalten
Der Beitrag kommt nach der Prüfung der Abschlussunterlagen auf Ihr Konto.
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