Förderung im Kanton Aargau
Statt einer Pauschale gilt im Aargau eine Formel: ein Grundbetrag plus ein Ansatz pro Kilowatt. Das begünstigt grössere Anlagen.
Kurz gesagt: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung zahlt der Kanton Aargau für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW CHF 3'000 plus CHF 60 pro kW, für eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe CHF 6'000 plus CHF 180 pro kW. Die Angaben stammen aus der Förderübersicht Wärmepumpen in der Fassung 05/2026.
Was die Formel praktisch bedeutet
Bei einer kleinen Anlage fällt der Aargauer Beitrag tiefer aus als eine Pauschale in Bern oder Basel-Landschaft. Je grösser die Anlage, desto stärker wirkt der Ansatz pro Kilowatt, besonders bei der Bohrvariante mit dem Dreifachen des Luft-Ansatzes.
Aargauer Förderbeiträge nach Bauart und Leistung
Daten als Tabelle
| Position | Förderbeitrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW | CHF 3'600 | |
| Sole-Wasser, 10 kW | CHF 7'800 | |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 4'200 | |
| Sole-Wasser, 20 kW | CHF 9'600 | |
| Luft-Wasser, 30 kW | CHF 4'800 | |
| Sole-Wasser, 30 kW | CHF 11'400 |
Die Einschränkung im Wärmeverbundgebiet
Liegt Ihre Liegenschaft gemäss der kommunalen Energieplanung oder dem Fernwärmekataster in einem Verbundgebiet, gilt: im Verbundgebiet grundsätzlich keine Förderung. Der Kanton nennt drei Auswege. Der Verbundbetreiber oder die Gemeinde bestätigt, dass kein Anschluss vorgesehen ist. Oder die Verbundlösung ist gemäss dem kantonalen Heizkostenrechner mindestens zehn Prozent teurer als die Wärmepumpe. Oder der Anschluss selbst wäre nicht förderberechtigt.
Prüfen Sie das zuerst. Wenn Ihr Grundstück betroffen ist, entscheidet dieser Punkt über das ganze Projekt und nicht nur über den Beitrag.
Rückbau, Zertifikat und Zeitpunkt
Die alte Anlage muss weg: Der Kanton verlangt den Rückbau der alten Heizung, keine Notheizung. Für Anlagen bis rund 15 kW braucht es ein Anlagezertifikat nach dem Wärmepumpen-System-Modul; die Gebühr dafür vergütet der Kanton mit CHF 350 (exkl. MwSt.) zurück, ausbezahlt zusammen mit dem Förderbeitrag.
Wie überall gilt der Zeitpunkt: Förderanträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine Energieberatung ist davon ausgenommen, die können Sie jederzeit in Anspruch nehmen.
Wie sich der Aargau im Vergleich zu den anderen geprüften Kantonen einordnet, zeigt die Kantonsübersicht.
Offerten aus dem Kanton Aargau
Weil der Beitrag an der Leistung hängt, lohnt sich eine saubere Auslegung. Wir leiten Ihre Anfrage an Installationsbetriebe in Ihrer Region weiter.