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Förderung im Kanton Aargau

Statt einer Pauschale gilt im Aargau eine Formel: ein Grundbetrag plus ein Ansatz pro Kilowatt. Das begünstigt grössere Anlagen.

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Kurz gesagt: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung zahlt der Kanton Aargau für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW CHF 3'000 plus CHF 60 pro kW, für eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe CHF 6'000 plus CHF 180 pro kW. Die Angaben stammen aus der Förderübersicht Wärmepumpen in der Fassung 05/2026.

Zwei Häuser im Vergleich: links mit Aussengerät für die Luftvariante, rechts mit roter Erdsonde für die Bohrvariante.

Was die Formel praktisch bedeutet

Bei einer kleinen Anlage fällt der Aargauer Beitrag tiefer aus als eine Pauschale in Bern oder Basel-Landschaft. Je grösser die Anlage, desto stärker wirkt der Ansatz pro Kilowatt, besonders bei der Bohrvariante mit dem Dreifachen des Luft-Ansatzes.

Aargauer Förderbeiträge nach Bauart und Leistung

Förderbeiträge im Kanton Aargau nach Bauart und Leistung Luft-Wasser: 3600 Franken bei 10 kW, 4200 bei 20 kW, 4800 bei 30 kW. Sole-Wasser: 7800 Franken bei 10 kW, 9600 bei 20 kW, 11400 bei 30 kW. Luft-Wasser, 10 kW CHF 3'600 Sole-Wasser, 10 kW CHF 7'800 Luft-Wasser, 20 kW CHF 4'200 Sole-Wasser, 20 kW CHF 9'600 Luft-Wasser, 30 kW CHF 4'800 Sole-Wasser, 30 kW CHF 11'400
Daten als Tabelle
PositionFörderbeitragHinweis
Luft-Wasser, 10 kW CHF 3'600
Sole-Wasser, 10 kW CHF 7'800
Luft-Wasser, 20 kW CHF 4'200
Sole-Wasser, 20 kW CHF 9'600
Luft-Wasser, 30 kW CHF 4'800
Sole-Wasser, 30 kW CHF 11'400
Berechnet mit den Ansätzen der Förderübersicht für Anlagen bis 70 kW. Quelle: Kanton Aargau, Förderübersicht Wärmepumpen (05/2026)

Die Einschränkung im Wärmeverbundgebiet

Liegt Ihre Liegenschaft gemäss der kommunalen Energieplanung oder dem Fernwärmekataster in einem Verbundgebiet, gilt: im Verbundgebiet grundsätzlich keine Förderung. Der Kanton nennt drei Auswege. Der Verbundbetreiber oder die Gemeinde bestätigt, dass kein Anschluss vorgesehen ist. Oder die Verbundlösung ist gemäss dem kantonalen Heizkostenrechner mindestens zehn Prozent teurer als die Wärmepumpe. Oder der Anschluss selbst wäre nicht förderberechtigt.

Prüfen Sie das zuerst. Wenn Ihr Grundstück betroffen ist, entscheidet dieser Punkt über das ganze Projekt und nicht nur über den Beitrag.

Rückbau, Zertifikat und Zeitpunkt

Die alte Anlage muss weg: Der Kanton verlangt den Rückbau der alten Heizung, keine Notheizung. Für Anlagen bis rund 15 kW braucht es ein Anlagezertifikat nach dem Wärmepumpen-System-Modul; die Gebühr dafür vergütet der Kanton mit CHF 350 (exkl. MwSt.) zurück, ausbezahlt zusammen mit dem Förderbeitrag.

Wie überall gilt der Zeitpunkt: Förderanträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine Energieberatung ist davon ausgenommen, die können Sie jederzeit in Anspruch nehmen.

Wie sich der Aargau im Vergleich zu den anderen geprüften Kantonen einordnet, zeigt die Kantonsübersicht.

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