Förderung im Kanton Bern
Für eine kleine Anlage zahlt Bern die höchste Pauschale, die wir geprüft haben. Entscheidend ist dann aber die Deckelung bei 35 Prozent.
Kurz gesagt: Bis 15 kW zahlt der Kanton Bern CHF 6'000 an eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und CHF 10'000 an eine Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Über 15 kW greifen Formeln: CHF 4'500 plus CHF 100 pro kW und CHF 4'800 plus CHF 360 pro kW. Die Zahlen stammen aus dem Leitfaden zum Förderprogramm Energie vom März 2026.
Wo die Pauschale endet
Die Berner Pauschale für kleine Anlagen ist attraktiv, verliert aber schnell an Wirkung, wenn die Anlage grösser wird. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 20 kW liegt der Beitrag rechnerisch tiefer als bei einer Anlage mit 15 kW, weil der Kanton oberhalb der Grenze mit einer anderen Formel rechnet. Wer nahe an der Grenze plant, sollte die Auslegung mit dem Installationsbetrieb kritisch anschauen, statt vorsorglich aufzurunden.
Berner Förderbeiträge nach Bauart und Leistung
Daten als Tabelle
| Position | Förderbeitrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW | CHF 6'000 | |
| Sole-Wasser, 10 kW | CHF 10'000 | |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 6'500 | |
| Sole-Wasser, 20 kW | CHF 12'000 | |
| Luft-Wasser, 30 kW | CHF 7'500 | |
| Sole-Wasser, 30 kW | CHF 15'600 |
Die Deckelung bei 35 Prozent
Bern begrenzt den Beitrag auf höchstens 35 % der Kosten der neuen Heizung. Für eine kleine Luft-Wasser-Anlage bedeutet das: Wenn die neue Heizung inklusive Einbau unter rund 17'000 Franken kostet, erreichen Sie die Pauschale von CHF 6'000 nicht vollständig. Anrechenbar sind die Kosten der neuen Heizung, nicht das gesamte Bauprojekt.
Wie in anderen Kantonen bemisst sich der Beitrag zudem an der Leistung, aber höchstens 50 W/m² Energiebezugsfläche der Energiebezugsfläche vor der Sanierung.
Rückbau und Nachweise
Die bestehende Heizung muss vollständig demontiert, inklusive Kessel und Brenner, und dieser Rückbau gehört in die Offerte und in die Schlussrechnung. Beitragsberechtigt sind nur neue Wärmeerzeugungen, die eine fest installierte, ordentlich bewilligte Elektro-, Öl- oder Erdgasheizung ersetzen.
Wer eine dezentrale Elektroheizung ersetzt und erstmals ein wassergeführtes Verteilsystem einbaut, erhält dafür einen eigenen Beitrag: CHF 15'000 bei weniger als 250 m² Energiebezugsfläche.
Fristen
Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen, später eingereichte Gesuche behandelt der Kanton nicht. Nach der Zusicherung bleiben Ihnen 4 Jahre, danach kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Den Ablauf im Detail beschreibt der Beitrag zum Heizungsersatz.
Offerten aus dem Kanton Bern
Die Deckelung macht den Offertbetrag zur entscheidenden Grösse. Wir leiten Ihre Anfrage an Installationsbetriebe in Ihrer Region weiter.