Wärmepumpe Kosten Offerten anfordern

Förderung im Kanton Zürich

Zürich zahlt für die Bohrvariante gut das Doppelte der Luftvariante und knüpft beide an dieselbe Bedingung: Gesuch vor Baubeginn.

Förderung 2 Min. Lesezeit Geprüft am

Kurz gesagt: Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW zahlt der Kanton Zürich CHF 2'900, für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe CHF 6'800. Grössere Anlagen erhalten CHF 2'900 plus CHF 160 pro zusätzliches kW beziehungsweise CHF 6'800 plus CHF 420 pro zusätzliches kW. Alle Angaben stammen aus dem Förderprogramm 2026 in der Version vom 1. Januar 2026.

Ein Einfamilienhaus mit Heizraum, daneben ein Aussengerät mit Ventilator. Eine rote Leitung verbindet beide, rote Pfeile zeigen die angesaugte Aussenluft.

Die Beträge nach Leistung

Bis 15 kW gilt eine Pauschale, darüber kommt je zusätzlichem Kilowatt ein fester Betrag dazu. Das wirkt sich vor allem bei Mehrfamilienhäusern aus, wo die Bohrvariante schnell im fünfstelligen Bereich landet.

Zürcher Förderbeiträge nach Bauart und Leistung

Förderbeiträge im Kanton Zürich nach Bauart und Leistung Luft-Wasser: 2900 Franken bei 10 kW, 3700 bei 20 kW, 5300 bei 30 kW. Sole-Wasser: 6800 Franken bei 10 kW, 8900 bei 20 kW, 13100 bei 30 kW. Luft-Wasser, 10 kW CHF 2'900 Sole-Wasser, 10 kW CHF 6'800 Luft-Wasser, 20 kW CHF 3'700 Sole-Wasser, 20 kW CHF 8'900 Luft-Wasser, 30 kW CHF 5'300 Sole-Wasser, 30 kW CHF 13'100
Daten als Tabelle
PositionFörderbeitragHinweis
Luft-Wasser, 10 kW CHF 2'900
Sole-Wasser, 10 kW CHF 6'800
Luft-Wasser, 20 kW CHF 3'700
Sole-Wasser, 20 kW CHF 8'900
Luft-Wasser, 30 kW CHF 5'300
Sole-Wasser, 30 kW CHF 13'100
Berechnet mit den Ansätzen des Programms; der Kanton prüft jedes Gesuch einzeln. Quelle: Kanton Zürich, Förderprogramm 2026 (Version 01.01.2026)

Welche Bedingungen der Kanton stellt

Die Anlage muss eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude ersetzen, und es dürfen Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) bis 15 kW nachgewiesen werden, sofern die Leistung im entsprechenden Bereich liegt. Gefördert werden ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen.

Zwei Deckelungen begrenzen den Betrag. Der Kanton bemisst ihn auf höchstens 50 W pro m² Energiebezugsfläche und kürzt ausserdem auf höchstens 50 % der Investitionskosten. Bei einer kleinen Anlage in einem grossen Haus ist meist die erste Grenze relevant, bei einer günstigen Offerte die zweite.

Wärmeverbundgebiet: der häufigste Ausschlussgrund

Liegt Ihre Liegenschaft laut der kantonalen Karte zur kommunalen Energieplanung in einem nicht förderberechtigten Verbundgebiet, gilt: keine Förderung im nicht förderberechtigten Verbundgebiet. Ausnahmen sind vorgesehen, etwa wenn der Verbundbetreiber oder die Gemeinde bestätigt, dass kein Anschluss geplant ist. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie planen, nicht danach.

Ebenfalls wichtig für alle, die mehrere Töpfe kombinieren wollen: Zürcher Fördergelder sind nicht kombinierbar mit Programmen wie Stiftung KliK oder Energie Zukunft Schweiz. Eine private Klimaprämie kann also den kantonalen Beitrag ausschliessen.

Zeitpunkt und Einreichung

Ein Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Als Baubeginn zählt bei der Luftvariante die Installation der Luft-Wasser-Wärmepumpe, bei der Bohrvariante die Bohrung der Erdsonde. Eingereicht wird elektronisch über portal.dasgebaeudeprogramm.ch/zh.

Für eine Erdsonde kommt das zweite Verfahren dazu: Sie braucht immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des AWEL. Details dazu stehen im Beitrag zur Erdsondenbohrung.

Gemeindebeiträge nicht vergessen

Einzelne Städte und Gemeinden zahlen zusätzlich. Der Kanton verweist dafür auf eine Übersicht pro Postleitzahl auf energiefranken.ch. Die Plattform ist ein Aggregator; verbindlich ist, was Ihre Gemeinde selbst publiziert.

Offerten aus dem Kanton Zürich

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